Anordnung der Chemikalien

Durch die RISU sind einige Aufbewahrungsorte von Chemikalien vorgegeben.

  • Säure- und Baseschränke (Schränke mit Auffangwannen) für konzentrierte Säuren und Laugen
  • Giftschrank (abschließbarer Schrank) für giftige Stoffe
  • Gefahrstoffschrank (90 minütige Feuerwiderstandsfähigkeit) für entzündliche Stoffe.

Viele Chemikalien müssen in einem abgesaugten Schrank aufbewahrt werden.

In der eigenen Chemiesammlung sind die Substanzen nach folgendem Prinzip angeordnet:

Ordnungsprinzip für Elemente und Salze ist das Periodensystem, im ersten Schrank findet man z.B. alle Substanzen der ersten Hauptgruppe, im zweiten Schrank die der zweiten und dritten Hauptgruppe usw. Im Schrank der ersten Hauptgruppe werden zuerst alle Lithium-, dann die Natriumverbindungen aufbewahrt, diese sind jeweils nach Alphabet geordnet. Die verwendeten Schränke sind einfache abgesaugte Schränke mit 5 Regalböden (Chemikalienschränke).

Alle Substanzen, die in Sonderschränken aufbewahrt werden müssen, findet man nur dort. Natrium steht z. B. im Giftschrank und nicht im Schrank der ersten Hauptgruppe.

Organische Verbindungen finden sich nach funktionellen Gruppen geordnet, z.B. gibt es eine Abteilung für Kohlenhydrate, Aminosäuren und Eiweiße oder feste Alkane, feste Alkohole und feste organischen Säuren. Ein Großteil der organischen Substanzen befindet sich in Sonderschränken, wie z. B. die flüssigen Alkane und Alkene oder Alkohole in einem Gefahrstoffschrank. Auch in den Sonderschränken werden organische Verbindungen nach funktionellen Gruppen geordnet.

Ein weiterer Chemikalienschrank enthält Farbstoffe, nur nach Alphabet geordnet, sowie Maßlösungen, die aufgrund ihrer geringen Konzentration nicht im Säure-Laugen-Schrank aufbewahrt werden.

Ein explosionsgeschützter Kühlschrank enthält wärmeempfindliche Stoffe, wie Enzyme und Wasserstoffperoxid.

Wo eine Chemikalie gelagert werden muss, wird in Chemikalienverwaltungsprogrammen, wie Degintu oder D-GISS angegeben.