Gefahrstoffverzeichnis (GSV) ist Pflicht

Jede Schule muss nach RISU I – 3.2.3 ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Natürlich ist es sinnvoll, alle Chemikalien, die in der Schulsammlung vorhanden sind, zu erfassen. Somit ist das GSV ein Verzeichnis aller Chemikalien, das an Kollegen weitergegeben kann.

I – 3.2.3 Gefahrstoffverzeichnis
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein. Laut TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ Abschnitt 4.6 sind im Gefahrstoffverzeichnis mindestens folgende Angaben erforderlich:
  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes
  • Mengenbereich des Gefahrstoffes
  • Arbeitsbereiche mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Die Angaben können in Dateiform gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und einmal jährlich zu überprüfen.Dieses Verzeichnis kann z. B. mit Hilfe einer Gefahrstoffdatenbank oder der DGUV Regel 2004 geführt werden.

Das Verzeichnis muss jährlich aktuallisiert werden. Wie dies möglich ist, wird im weiter unten beschrieben.

 

Programme zum Erstellen eines GSV

Momentan konkurrieren zwei Programme miteinander:

  • DEGINTU: kostenloses, onlinebasiertes Programm, Anbieter DGUV
  • D-GISS: kostenpflichtiges Programm, lokal installiert, kommerzieller Anbieter

D-GISS war bisher der „Platzhirsch“, viele Kollegen werden aber in Zukunft auf DEGINTU umsteigen, da es nichts kostet und auch von zuhause aus genutzt werden kann.

DEGINTU hat für den Fall, dass es in der Chemiesammlung einmal brennen sollte, den großen Vorteil, dass die Daten nicht lokal gespeichert sind, sondern sicher auf einem Server außerhalb der Schule liegen. Gerade für die Feuerwehr ist es wichtig zu wissen, welche Stoffe mit dem Löschwasser in den Boden oder in das Abwasser eingedrungen sind.

 

Wie bleibt das GSV aktuell?

Anstatt das Gefahrtstoffverzeichnis einmal im Jahr zu aktuallisieren, sollte es immer aktuell sein. In der Chemiesammlung am Armin-Knab-Gymnasium, Kitzingen, hat sich folgende Methode bewährt:

Es gibt einen Sammelbehälter für leere Chemikalienflaschen. Wenn eine Flasche geleert wurde, wird diese dorthinein gestellt. Der Sammlungsleiter entscheidet, ob die Substanz aus Gefahrstoffverzeichnis herausgenommen oder eine neue Flasche bestellt wird.

Nur der Sammlungsleiter hat die Berechtigung, im GSV Änderungen vorzunehmen.