Brom_2

Sammlung entrümpeln

Bevor ein Gefahrstoffverzeichnis angelegt bzw. nach GHS neu etikettiert wird, sollte die Sammlung aussortiert werden. Etliche Substanzen sind in Mengen vorhanden, die nicht statthaft sind. Solche Altlasten haben oft als Schulspende von Firmen ihren Weg in Schulen gefunden.

I – 3.12.3 Aufbewahrung
Sehr giftige Stoffe und Gemische nach bisherigem Recht oder akut toxische der Kategorie 1 und 2 nach GHS (H300, H310 oder H330) sind in Schulen nur vorrätig zu halten, wenn sie für den Unterricht erforderlich sind und dann nur in den notwendigen kleinen handelsüblichen Mengen.

Sollte es z.B. mit der oben abgebildeten Flasche mit 500 ml Brom zu einem Unfall kommen, muss der Sammlungsleiter sich rechtfertigen, warum er Brom in solchen großen, in der Schule nicht notwendigen Mengen aufbewahrt.

Eine kleine Sammlung bedeutet auch einen kleineren Verwaltungsaufwand!

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Kriterien für das Entsorgen von Chemikalien

  • Substanzen, die nicht mehr in der Schule aufbewahrt werden dürfen (z.B. Formaldehyd, Weißer Phosphor, Nickelsalze).
  • Substanzen mit Gefahrenpotential, die nicht in handelsüblichen Mengen vorhanden sind.
  • Flaschen, die nicht mehr zu öffnen oder Flaschen, die stark verkrustet sind.
  • Flaschen ohne Etikett oder nicht mehr lesbarem Etikett.
  • Flaschen, wie manche Kunststoffflaschen, die spröde sind.

Sammlungscheck

Herr Dipl.Ing (FH) Wolfgang Proske bietet als Dienstleistung einen Sammlungscheck an. Sammlungen werden daraufhin durchgecheckt, ob sie den aktuellen Sicherheitsstandarts (z.B. RISU) genügen.

Unter http://www.schulchemiezentrum.de/ kann man mit Herrn Proske Kontakt aufnehmen.