Abfallkonzept aus DEGINTU

Chemikalienabfälle immer von einer Fachfirma abholen lassen!

Während des Chemieunterrichts fallen Abfälle an, die in Abfallbhältern gesammelt werden. Diese Abfällbehälter müssen über eine Fachfirma abgeholt und entsorgt werden, sie dürfen auf keinen Fall durch den Sammlungsleiter selber zur Entsorgerfirma transportiert werden.

Dazu ist ein KMS erschienen:

KMS vom 29.10.2007 zu den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht – besondere Hinweise zur Gefahrstoffentsorgung

Anlage zum KMS vom 29.10.2007: Abfälle dürfen nur bereitgestellt, aber nicht selber zum Entsorger gebracht werden

Leider müssen die Entsorgungskosten häufig vom schmalen Budget der Chemie bezahlt werden.

Abgewandeltes Entsorgungskonzept nach DEGINTU

Ruft man in DEGINTU die Gefahrstoffdatenbank auf, so findet man 7 verschiedene Abfallklassen.

  • Der Abfallbehälter für Feststoffe kann auch für die wenigen anorganischen, nicht schwermetallhaltigen Substanzen verwendet werden.
  • Im Schulbetrieb wird man nur einen Abfallbehälter für organische Lösemittel benötigen, da die Menge an halogenhaltigen Abfällen verschwindend gering ist.
  • Ein Behälter für schwermetallhaltige Abfälle ist ebenfalls nötig, da auch Zink- und Kupfersalze dazugehören und dies in der Schulchemie häufig verwendete Substanzen sind.

Einen Behälter für Quecksilber ist nur noch nötig, wenn Quecksilberthermometer (nur noch für den Lehrerversuch erlaubt) verwendet werden. Sonst dürfte die Anwendung von Quecksilber nicht mehr gegen sein. Das gleiche trifft auf Quecksilbersalze zu.

Was passiert mit den Sondermüllabfällen?

Bayern besitzt eine Sondermüllverbrennungsanlage, wo auf höchstem sicherheitstechnischem Niverau der Sondermüll verbrannt wird. Filteranlagen schützen nicht nur die Umwelt, sondern sorgen für die Rückgewinnung von Rohstoffen, wie z.B. Quecksilber.

https://www.gsb.bayern/standorte/ebenhausen

Organische Lösemittel, egal ob halogenhaltig oder nicht, landen alle im gleichen Drehrohrofen, dem zentralen Verbrennungsofen der Anlage. Es lohnt sich daher nur aus finanziellen Gründen, halogenhaltige Abfälle getrennt zu sammlen, da für diese höhere Kosten berechnet werden, als für nichthalogenhaltigen Abfall.