Betriebsanweisung

Unterricht oder Übung nur mit Betriebsanweisung

Die RISU gibt vor, Personengruppen, die Umgang mit Gefahrstoffen haben  bzw. sich in Räumen aufhalten, wo mit Gefahrstoffen umgegangen wird, entsprechend zu unterweisen. Dies erfolgt mit Betriebsanweisungen. Diese können hier als veränderbare Word-Datei heruntergeladen werden. So können die Dateien an die Schulverhältnisse angepasst werden.

Details zu Betriebsanweisungen findet man auf der Website Sichere Schule:

Sichere Schule: Unterweisung und Verhaltensregeln

Betriebsanweisungen zum Herunterladen als Word-Datei

Betriebsanweisung_Schüler

Allgemeine Betriebsanweisungen für Lehrer und spezielle Betriebsanweisungen für Lehrer und Schüler (z.B. Bunsenbrenner, Glasschneiden, toxische Stoffe finden sich auf DEGINTU/Download.

Die sonst übliche Anweisung für den Hausmeister oder das Reinigungspersonal findet man dort nicht. Da diese Beschäftigte des Sachaufwandsträgers bzw. von Fremdfirmen sind, sind diese selber für eine Unterweisung verantwortlich.

Durchführung der Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisungen müssen zwei mal jährlich durchgeführt werden (am Anfang des Schuljahres, zum Halbjahresbeginn). Schüler/innen müssen mit einer Unterschrift dokumentieren, dass sie die Unterweisung erhalten haben.

Wenn man die Betriebsanweisung durchführt, muss man sich als Lehrer/in klar sein, dass man Schüler vor sich hat. Die Betriebsanweisung sollte nicht nur vorglesen sondern möglichst anschaulich vermittelt werden. Nur so kann die Betriebsanweisung von einem formal-juristischen Akt zu einer pädagogisch wirksamen Maßnahme werden.

Ein Vorschlag, in diesem Sinne, einen Experimentalvortrag zu gestalten, findet man an folgender Stelle:

Sicherheitsbelehrung einmal anders (chids.de)